
Termine
Der Fortbildungslehrgang nach § 9 Abs. 3 Satz 2 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) in Verbindung mit § 5 Abs. 3 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) (Dauer: 2 Tage) ist grundsätzlich von allen verantwortlichen Personen in Entsorgungsfachbetrieben, welche bereits über eine Teilnahmebescheinigung eines Grundlehrgangs (§ 9 EfbV) verfügen, im 24-Monate-Rhythmus zu besuchen.
Die Teilnahme an unserem Fortbildungslehrgang nach § 9 Abs. 3 EfbV gilt gleichzeitig als Fortbildungslehrgang für Abfallbeauftragte gemäß § 9 Abs. 2 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV).
Der nächste Fortbildungslehrgang findet statt vom
7. bis 8. September 2023 in Potsdam.
Bitte senden Sie Ihre Anmeldung an
info@esg-bau-bb.de.
Unser nächster 4-tägiger Grundlehrgang zum Erhalt der Fachkunde für verantwortliche Personen von Entsorgungsfachbetrieben nach § 9 Abs. 1 EfbV findet wieder im Februar 2025 statt. Der genaue Zeitraum wird noch bekannt gegeben.