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Termine

Der Fortbildungslehrgang ist nach § 9 Abs. 3 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) (Dauer jeweils 2 Tage) grundsätzlich von allen verantwortlichen Personen von Entsorgungsfachbetrieben, welche bereits über eine Teilnahmebescheinigung an einem Grundlehrgang (§ 9 EfbV) verfügen, im 24-Monate-Rhythmus zu besuchen.

Die Teilnahme an unserem Fortbildungslehrgang nach § 9 Abs. 3 EfbV gilt gleichzeitig als Fortbildungslehrgang für Abfallbeauftragte gemäß § 9 Abs. 2 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), als Nachweis der Fachkunde nach Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) sowie, eine vorhergehende Teilnahme an einem Grundkurs nach DepV vorausgesetzt, als Nachweis der Fachkunde für Deponieleitungspersonal (DepV).

Der nächste Fortbildungslehrgang findet  statt  vom 18. bis 19. September 2025 in Potsdam.

Anmeldungen bitte senden an info@esg-bau-bb.de.