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Rechtssicherheit und Umweltschutz

 

Erzeuger oder Besitzer von Abfällen haben den Entsorgungsbetrieb sorgfältig auszuwählen.  Insbesondere müssen sie sich davon überzeugen, ob das in Aussicht genommene Unternehmen zu der vorgesehenen Abfallentsorgung tatsächlich im Stande und rechtlich befugt ist. Anderenfalls können sie bei nicht ordnungsgemäßer Entsorgung u.U. auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden (Falisan-Urteil des BGH, 1994). Werden Abfälle an ein Unternehmen übergeben, das nicht im Besitz der für die vorgesehene Verwertung oder Beseitigung erforderlichen Genehmigungen ist, kann der Auftraggeber von der Abfallbehörde verpflichtet werden, den übergebenen Abfall (auf eigene Rechnung) zurückzuholen und gemeinwohlverträglich zu beseitigen (VGH München, 1996). Der Auftraggeber hat nach den abfallrechtlichen Bestimmungen darauf zu achten, daß der vorgesehene Entsorger bestimmte Anforderungen an eine ordnungsgemäße Entsorgung erfüllt.

Mit ihren zertifizierten Anlagen erfüllen die Mitglieder der Entsorgergemeinschaft BAU Berlin- Brandenburg e. V. als Entsorgungsfachbetriebe nicht nur die Mindestanforderungen, sondern haben sich darüber hinaus hohen Umweltstandards verpflichtet. Der ganz überwiegende Teil der Bauabfälle wird einer Verwertung z.B. als RC-Schotter, Füllboden, Bitumen, Kunststoffgranulat oder Ersatzbrennstoff, zugeführt.

Von den Mitgliedern der Entsorgergemeinschaft wird gegenwärtig etwa jede vierte der in Brandenburg und jede zweite der in Berlin zugelassenen Anlagen für Bauabfallsortierung, Bauschuttrecycling und Bodenbehandlung betrieben.

Mit der Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes kann der Auftraggeber nicht nur sicher sein, die rechtlichen Pflichten zu erfüllen, sondern auch zu Umweltschutz und Ressourcenschonung beizutragen.

Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb

1994 als Güte-Überwachungsgemeinschaft gegründet und 1996 in eine dann vom Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz definierte Entsorgergemeinschaft umgewandelt, hat sich die Entsorgergemeinschaft BAU Berlin-Brandenburg e. V.  kontinuierlich zu einer länderübergreifenden aktiven Vereinigung von Entsorgungsfachbetrieben entwickelt. Kerngeschäft ist und bleibt die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages - die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb. Hinzu kommt die fachliche und rechtliche Beratung sowie Schulung von Mitgliedsunternehmen bzw. deren Personal. Mit dem verliehenen Überwachungszeichen der Gemeinschaft können die zertifizierten Entsorgungsunternehmen im Wettbewerb ihre besondere Qualifikation auch optisch deutlich machen. Einige Bundesländer, z. B. Berlin, vergeben öffentliche Entsorgungsleistungen nur noch an Entsorgungsfachbetriebe. 

Seit 2018 gibt es das elektronische Fachbetrieberegister (https://fachbetrieberegister.zks-abfall.de/fachbetrieberegister/), in dem die in Deutschland zertifizierten Entsorgungsfachbetriebe erfaßt und veröffentlicht werden.

Als kompetenter und etablierter Interessenverband der Bauabfallentsorger haben wir einen engen Kontakt zu den Bau- und Umweltbehörden auf allen Ebenen.

Wir setzen uns vehement für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für seriös agierende Entsorgungsbetriebe am Markt und für angemessenen Umweltschutz ein. Im Mittelpunkt stehen dabei solche Probleme wie

  • die ausreichende Berücksichtigung von fachlicher Kompetenz, Qualität und Zuverlässigkeit der Bewerber bei der Vergabe von Entsorgungsleistungen,
  • die wirksame Bekämpfung illegaler Praktiken in der Abfallentsorgung,
  • die Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten für Recyclingbaustoffe bei entsprechender Qualitätssicherung,
  • die praxistaugliche Bestimmung der Schnittstellen zwischen den abfallrechtlichen Begriffen bzw. Verfahren: Verwertung und Beseitigung oder Abfall und Produkt. 

Wer also als Entsorger von Bauabfällen Wert legt auf eine von anerkannter Stelle bescheinigte hohe fachliche Qualifikation und gleichzeitig aktiv Einfluss nehmen möchte auf die Gestaltung der Rahmenbedingungen für die Entsorgungswirtschaft, ist bei der Entsorgergemeinschaft BAU Berlin-Brandenburg e. V. gut aufgehoben.